Auf meiner Website steht, dass ich EMR- und ASCA-anerkannt bin. Viele Patientinnen und Patienten fragen mich, was das konkret heisst und ob ihre Krankenkasse deshalb einen Teil der Behandlung bezahlt. Die kurze Antwort: Die Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass sich eine Zusatzversicherung überhaupt beteiligen kann. Ob und wie viel sie bezahlt, hängt aber von Ihrer persönlichen Police ab. Hier erkläre ich, wie das zusammenhängt und wie Sie es vor dem ersten Termin klären.

Was ist das EMR?

EMR steht für Erfahrungsmedizinisches Register. Es ist ein Schweizer Qualitätslabel für Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin. Wer ins Register aufgenommen werden will, muss eine anerkannte Ausbildung in der jeweiligen Methode nachweisen. Die Registrierung gilt nicht pauschal, sondern pro Methode — eine Therapeutin kann also für Medizinische Massage registriert sein, für eine andere Methode aber nicht.

Damit die Anerkennung bestehen bleibt, ist regelmässige Weiterbildung Pflicht. Für Sie als Patientin oder Patient ist das EMR-Label deshalb vor allem ein Hinweis darauf, dass die Ausbildung geprüft wurde und aktuell gehalten wird.

Was ist die ASCA?

ASCA ist die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin. Sie verfolgt dasselbe Ziel wie das EMR: Qualität in der Komplementärmedizin sichern und für Versicherer nachvollziehbar machen. Auch hier wird pro Methode anerkannt, und auch hier gehört Weiterbildung zur Bedingung.

EMR oder ASCA — wo liegt der Unterschied?

Für Sie als Patientin oder Patient ist der Unterschied klein. Beide Stellen prüfen Ausbildung und Weiterbildung, beide anerkennen methodenbezogen. Der Unterschied liegt bei den Versicherern: Manche Krankenkassen stützen sich auf das EMR, andere auf die ASCA, einige auf beide oder auf eigene Listen. Deshalb bin ich bei beiden registriert — so bleibt die Abrechnung bei möglichst vielen Zusatzversicherungen offen.

Grundversicherung oder Zusatzversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung nach KVG übernimmt komplementärmedizinische Behandlungen wie Medizinische Massage in einer Praxis wie meiner in der Regel nicht. Entscheidend ist eine Zusatzversicherung für Komplementär- bzw. Alternativmedizin. Viele Zusatzversicherer beteiligen sich an den Kosten, wenn die Therapeutin für die gewählte Methode anerkannt ist.

Wie hoch die Beteiligung ausfällt, ist von Versicherer zu Versicherer und von Produkt zu Produkt verschieden. Häufig liegt sie zwischen 50 und 90 % der Behandlungskosten, oft mit einem Jahreshöchstbetrag oder einer Begrenzung pro Sitzung. Verbindlich ist allein, was in Ihrer Police steht.

Ein Beispiel für solche Unterschiede ist die Visana: Dort gelten je nach Zusatzversicherung andere Regeln. Bei Komplementär I sind Leistungen nur auf ärztliche Verordnung versichert, bei Komplementär II und III auch ohne Verordnung.

Drei Fragen, die Sie Ihrer Kasse stellen sollten

Am einfachsten rufen Sie Ihre Kasse an oder schauen im Kundenportal unter «Zusatzversicherungen» nach. Halten Sie dafür die Methode bereit, die Sie buchen möchten, zum Beispiel Medizinische Massage, Lymphdrainage oder Fussreflexzonenmassage.

Meine Anerkennungen

Ich bin Medizinische Masseurin EFA und habe das Branchenzertifikat als Komplementärtherapeutin. Bei EMR und ASCA bin ich für diverse Methoden registriert, zusätzlich bei EGK, SNE und Visana. Meine ZSR-Nummer lautet O603261. Über diese Nummer ordnen Krankenkassen eine Rechnung der anerkannten Therapeutin zu.

Einen Arztbesuch vor dem Termin brauchen Sie bei mir nicht. Sie können jederzeit direkt einen Termin vereinbaren. Ob Ihre Kasse für die Kostenbeteiligung eine Verordnung verlangt, klären Sie am besten vorgängig mit den drei Fragen oben. Mehr zu meinem Werdegang finden Sie auf der Seite Über Marianna.

So läuft die Rückerstattung ab

Sie bezahlen die Behandlung direkt in der Praxis, bar oder per TWINT. Ende Monat erhalten Sie von mir einen Rückforderungsbeleg. Diesen reichen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung ein, meist per App oder Kundenportal. Die Kasse überweist Ihnen danach den versicherten Anteil. Die aktuellen Tarife und Abos finden Sie auf der Seite Preise.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung meine Massage?

In der Regel nicht. Komplementärmedizinische Behandlungen in meiner Praxis werden über eine Zusatzversicherung abgerechnet, nicht über die Grundversicherung nach KVG.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für einen Termin?

Für den Termin selbst nicht. Ob Ihre Zusatzversicherung für die Kostenbeteiligung eine Verordnung verlangt, hängt von Ihrem Versicherungsprodukt ab. Fragen Sie das am besten vor dem ersten Termin nach.

Wie viel bezahlt meine Kasse?

Das ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Häufig sind es zwischen 50 und 90 % der Kosten, oft mit einem Jahreshöchstbetrag. Verbindlich ist nur Ihre persönliche Police.

Was ist der Unterschied zwischen EMR und ASCA?

Beide prüfen Ausbildung und Weiterbildung und anerkennen pro Methode. Der Unterschied liegt darin, auf welches Register sich Ihre Krankenkasse stützt. Ich bin bei beiden registriert.

Termin vereinbaren — mit Rückforderungsbeleg für Ihre Kasse

In meiner Praxis am Untertor 1 in Winterthur behandle ich ohne ärztliche Verordnung. Den Beleg für Ihre Zusatzversicherung erhalten Sie automatisch.

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